COVID-19 – Richtlininen, Voraussetzungen und das Antragsformular zum Corona-Familienhärteausgleich

Die Auswirkungen von COVID-19 stellt vor allem viele Familien vor große Herausforderungen. Durch die Verknüpfung vom Home-Office, dem Unterrichten der Kinder und der Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden werden viele Eltern zusätzlich gefordert. Von der Bundesregierung wurden daher Maßnahmen getroffen, um Familien zu unterstützen.

 

Corona-Familienhärtefonds

30 Millionen Euro werden zur Unterstützung von Familien bereitgestellt, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind. Voraussetzung dafür ist, dass betroffene Elternteile bis 28.2. eine Beschäftigung hatten und aufgrund der Corona-Krise arbeitslos oder in Kurzarbeit gestellt wurden, der Bezug der Familienbeihilfe und eine bestimmte Einkommensgrenze.

Ab 15. April kann die Unterstüzung aus dem Corona Familienhärteausgleich beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend beantragt werden.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Richtlinien und das Antragsformular findet ihr auf der Seite des Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend unter dem nachfolgenden Link:

 

Corona Familienhärteausgleich

 

Unterstützung mit digitalen Endgeräten

Derzeit werden nicht alle Schülerinnen und Schüler über Distance Learning erreicht. Oft sind keine Endgeräte vorhanden, um am Unterricht teilnehmen zu können. Dazu hat der Bund die Anschaffung von Notebooks und Tablets vorbereitet. Die Geräte werden an Schülerinnen und Schüler von Bundesschulen bis Ende des Schuljahres verliehen und nach Rückgabe für das nächste Schuljahr wieder hergerichtet

 

Härtefallfonds für Stornokosten

Viele Schulveranstaltungen mussten seit dem 16.3. abgesagt werden. Dazu wurde ein Fonds mit 13 Millionen Euro eingerichtet, damit Eltern nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben müssen. Die Stornokosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen wie Skikurse, Sprachreisen oder Projektwochen werden zu 100% ersetzt. Über die Abwicklung der Anträge wird der Österreichische Austauschdienst nach Ostern informieren.

 

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